Was macht eine Kinder- und Jugendpsychotherapeutin?
Psychotherapie unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Familien bei seelischen Belastungen.
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Kinder und Jugendliche arbeiten mit Gesprächen, Spiel, Zeichnen oder anderen altersgerechten Methoden. Die Eltern werden meist einbezogen. Es gibt psychologische Psychotherapeutinnen (eidgenössisch anerkannter Titel) und ärztliche Fachpersonen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.
Wann kann es helfen?
Zum Beispiel, wenn:
- Ihr Kind hat über längere Zeit starke Ängste, ist oft traurig oder zieht sich zurück.
- Das Verhalten verändert sich deutlich, zum Beispiel nach einem belastenden Ereignis.
- Es gibt anhaltende Probleme in der Schule, mit dem Essen, dem Schlaf oder in der Familie.
- Sie als Eltern brauchen Unterstützung im Umgang mit Ihrem Kind.
Diese Beispiele sind keine Diagnose. Ob eine Abklärung sinnvoll ist, besprechen Sie am besten mit Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt.
Für welches Alter?
Vom Kleinkindalter (oft mit den Eltern zusammen) bis ins junge Erwachsenenalter.
Wie kommen wir dazu, und wer bezahlt?
Seit Juli 2022 kann psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie anordnet, bei Kindern zum Beispiel die Kinderärztin. Eine Anordnung gilt für höchstens 15 Sitzungen und kann einmal erneuert werden. Danach braucht es eine Kostengutsprache der Krankenkasse. Franchise und Selbstbehalt gelten. Ohne Anordnung zahlen Sie selbst oder über eine Zusatzversicherung. Bei akuter Gefahr: Notruf 144 oder 147 (Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche).
Die Regeln zu Kosten sind vereinfacht dargestellt und können sich ändern. Fragen Sie im Einzelfall bei Ihrer Krankenkasse oder der Fachperson nach.
Psychotherapie: Fachpersonen im Verzeichnis
Quellen
- Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen FSP: www.psychologie.ch
- BAG: Neuregelung der psychologischen Psychotherapie ab 1. Juli 2022: www.bag.admin.ch/de/neuregelung-der-psychologischen-psychotherapie-ab-1-juli-2022
- KLV Art. 11b: www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4964_4964_4964/de
Stand: Oktober 2026